Honorarrecht nach der HOAI

Honorarrecht nach der HOAI

»Honorarrecht nach der HOAI«

Inhaltsübersicht

Mit der Entscheidung vom 04.07.2019 hat der EuGH festgestellt, dass die HOAI in der früheren Fassung nicht den europarechtlichen Vorgaben der Dienstleistungsrichtlinie entspricht.

Der Gesetzgeber hat sich aber nicht etwa dazu entschlossen, die HOAI ganz abzuschaffen, sondern diese an die europarechtlichen Rahmenbedingungen anzupassen. Zum 01.01.2021 ist daher die Neufassung der HOAI in Kraft treten. Das Seminar befasst sich mit Neuregelungen der HOAI 2021 und vergleicht diese mit der bisherigen Fassung der HOAI. Darüber hinaus stellt sich die Frage, was für Altfälle mit einem Vertragsschluss vor dem 01.01.2021 gilt.

Vertieft wird auf den Objektbegriff und dessen preisrechtliche Bedeutung, die anrechenbaren Kosten und auf Bauen im Bestand eingegangen. Soweit zum Seminartag bereits die Neufassung der HOAI (2025) vorliegt, wird auf die Neuerungen und Veränderungen dieser Verordnung vertieft eingegangen.

Inhalte dieses Tages-Seminars:

  • Vereinbarung des Honorars nch der HOAI 2021
  • nach den Altfassungen der HOAI (bei Vertragsschluss bis zum 31.12.2020
  • Grundlagen des Honorars – Honorarberechnungsgrundlagen
  • Das Objekt
    Der Objektbegriff in der HOAI
    Bestimmung und Begrenzung des Objekts durch den Vertragsgegenstand – Abgrenzung von verschiedenen Objekten, Sondervorschriften
  • Anrechenbare Kosten
  • Kostenberechnungsmodell
  • Ermittlung der anrechenbaren Kosten
    mitzuverarbeitende Bausubstanz, vorhandene oder vorbeschaffte Baustoffe und Bauteile
    Anrechenbare Kosten bei Planungsänderungen
  • Honorar beim Bauen im Bestand
Datum:

04. November 2025
09:00 – 17:00 Uhr

Ort:

360Akademie e.V.
Vogelrainstraße 25
70199 Stuttgart

Referent*in:

Werner Seifert, Dipl.-Ing. Architekt (FH)

anerkannte stunden bei der akbw:

8

Teilnahmegebühr:

365,00 Euro p.P.

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